Wer ein Zweirad fährt muss in der Regel eine Versicherung dafür abschließen, wenn man am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte. Ausgeschlossen von der Versicherungspflicht sind jedoch Fahrräder. Es müssen sich demnach also nur Zweiräder einen Versicherungsschutz verschaffen, die motorisiert sind. Dies gilt nicht, wenn das Motorrad nur auf einem privaten Grundstück gefahren wird. Man muss bei der Versicherung mindestens den Haftpflichtschutz eingeschlossen haben. Zusätzliche Absicherung, wie Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung, sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung, ob der Zusatzschutz mit reingenommen werden soll, liegt einzig und allein bei dem Eigentümer des Zweirads.
Im Internet gibt es viele unterschiedliche Anbieter, die Versicherungen für Motorräder anbieten. Es gibt neben dem Vergleichsrechner für Motorräder auch noch einen Vergleichsrechner Kfz, wo man eine gute und günstige Versicherung heraus suchen kann. Für besonders edle Motormaschinen sollte man darüber nachdenken, ob man eine Vollkaskoversicherung mit in den Schutz mit rein nimmt. Dadurch bezahlt die Versicherung selbst solche Schäden, die von dem Motorradfahrer selbst verursacht wurden. Bei einem Totalschaden ist man dann froh, wenn man eine solche Absicherung hat und der Schaden in den vier bis fünfstelligen Bereich geht.
Wer sein Motorrad also gut absichern will, verzichtet in der Regel nicht auf die Vollkaskoversicherung. Wer es eine Stufe kleiner haben möchte, nimmt einfach nur die Haftpflichtversicherung mit der Teilkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung leistet dann bei Schäden, die zum Beispiel durch Blitz, Brand oder Marderbissen entstehen. Die Höhe des Beitrags ist dann von der Typklasse und von anderen weiteren Faktoren abhängig. Dazu gehören auch das Alter oder die Anzahl der unfallfreien Jahre des Fahrers.